AGB
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot, Bestellungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Werden von unserem Vertragspartner Unterlagen oder Leistungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser uns im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung)
Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungserhalt. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, muss die Zahlung bis Abschluss des Programm-Zeitraums abgeschlossen sein.
6. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung online via ZOOM oder der Standort des beauftragen Unternehmens.
7. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Der Programm-Termine werden insofern als fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können, welche innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.
8. Pönale (Vertragsstrafe)
Für den Fall des Verzuges wird eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 5 % der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen.
9. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistung bzw. Bestellung hat der Vertragspartner zu tolerieren. Eine jährliche Indexanpassung und nachweisliche Kostenerhöhungen von ca. 3% der Auftragssumme ist vom Vertragspartner zu tragen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Haftungsausschlüsse unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Dies gilt daher auch z.B. für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu unseren Lasten, Verkürzungen der Fristen usw.
11. Produkthaftung
Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 PHG wird von uns nicht akzeptiert.
12. Aufrechnung
Ein Aufrechnungsverbot wird von uns nicht anerkannt, vielmehr sind wir jedenfalls berechtigt, gegebenenfalls mit allen uns gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.
13. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Im Falle gerechtfertigter Reklamationen sind wir zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt.
14. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
15. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
17. Schiedsgerichtsvereinbarung - Schiedsgerichtsbarkeit
Wenn nicht die Anrufung des gesetzlichen Richters sondern die Anrufung eines Schiedsgerichts gewünscht wird, ist folgende Schiedsvereinbarung zu treffen:
17.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit (wenn alle Vertragsparteien ihren Sitz in Österreich haben)
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. 19.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKOÖ (wenn ein Vertragspartner seinen Sitz außerhalb von Österreich hat)
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitutionen der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Zweckmäßige/mögliche ergänzende Vereinbarungen:
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Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3;
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die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.;
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das auf das Vertragsverhältnis anwendbare materielle Recht, das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare materielle Recht und die auf das Verfahren anwendbaren Regeln, ist …;
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die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens;
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die Ausgestaltung der Vertraulichkeitsbestimmung für Schiedsrichter sowie deren Ausdehnung auf Parteien, Bevollmächtigte und Sachverständige.
17.2. Schiedsgerichtsbarkeit bei der Internationalen Handelskammer in Paris
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Wenn nach dem Willen der Parteien die Bestimmungen zum Eilschiedsrichterverfahren nicht anwendbar sein sollen, müssen sich die Parteien ausdrücklich gegen deren Anwendbarkeit entscheiden, indem sie die folgende Bestimmung zu obiger Klausel hinzufügen:
Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.